Symbolische Weiterbildung in einer kleinen Lerngruppe am Laptop

Wissen / Beschäftigtenqualifizierung

Weiterbildung für Beschäftigte.
Ein Angebot für Unternehmen.

Häufig unter dem Stichwort Qualifizierungschancengesetz bekannt: Förderung nach § 82 SGB III kann geeignete berufliche Weiterbildungen unterstützen. Ein Beispiel zeigt, wie Trägererlös und Arbeitgeberförderung zusammenhängen.

Wer erhält hier welche Leistung?

Der Bildungsträger erbringt die zugelassene Weiterbildung. Die Lehrgangskosten können anteilig oder vollständig gefördert werden. Der Arbeitgeber kann zusätzlich einen Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten.

Beispiel: KI-Anwendungen im Unternehmen.

Ein synthetisches Konzept für eine berufsbegleitende Online-Weiterbildung. Keine bereits zugelassene Maßnahme und keine Förderzusage.

01Digitale Grundlagen & Datenkompetenz60 UE
02KI-Anwendungen und Qualitätskontrolle90 UE
03Prozessgestaltung und Praxistransfer90 UE
04Praxisprojekt und Lernerfolgskontrolle60 UE
12 Teilnehmende × 300 UE × 11,82 €42.552 €

Kurserlös über die gesamte Durchführung, bei vollständiger Belegung und Abrechnung. Pro Person: 3.546 €. Kein monatlicher Umsatz und kein Gewinn.

Als Musterreferenz wurde Informatik auf Fachkraftniveau, KldB 43102, verwendet. Ein KI-Kurs kann anders einzuordnen sein. Bildungsziel, Curriculum und Anforderungen entscheiden. Von 42.552 € sind Lehrkräfte, Software, Organisation, Ausfälle und weitere Kosten zu decken.

Grundlagen: BA: B-DKS berufliche Weiterbildung 2026. Geprüft am 28.08.2026.

KI-Szenario selbst kalkulieren

Wie sich die Lehrgangskosten aufteilen können.

UnternehmensgrößeLehrgangskostenAEZ
Unter 50 Beschäftigte100 % (soll)bis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigte50 %bis zu 50 %
Ab 500 Beschäftigte25 %bis zu 25 %

Orientierung für die Regelförderung bei erfüllten Voraussetzungen, keine Bewilligung. Verbundene Unternehmen und die gesetzliche Beschäftigtenzählung sind zu berücksichtigen. AEZ = Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt, nicht zum gesamten beliebigen Lohnaufwand.

Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen sollen in Unternehmen unter 500 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Eine geeignete Betriebsvereinbarung oder tarifliche Regelung kann die Förderung um fünf Prozentpunkte erhöhen. Für abschlussbezogene Qualifizierung bei fehlendem Berufsabschluss gelten weitere Sonderregelungen.

Grundlagen: BA: Individuelle Förderung von Beschäftigten § 82 SGB III: Beschäftigtenqualifizierung. Geprüft am 28.08.2026.

Was vor dem Verkauf geklärt sein muss.

  • Die Weiterbildung muss über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
  • Sie muss mehr als 120 Stunden nach den anwendbaren Förderregeln umfassen; Lernphasen und Einheiten müssen korrekt eingeordnet sein.
  • Träger und Maßnahme müssen für diesen Förderweg zugelassen sein.
  • Berufsabschluss und letzte geförderte Weiterbildung liegen grundsätzlich im jeweils maßgeblichen Zwei-Jahres-Abstand; Einzelfälle sind zu prüfen.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberschulungen sind ausgeschlossen.
  • Der Arbeitgeber-Service muss die konkreten Voraussetzungen und den Förderumfang vor Beginn klären.

Bei eigener oder verbundener Bildungseinheit entstehen nicht automatisch abrechenbare Lehrgangskosten. Rollen, tatsächliche Kosten und Förderfähigkeit sind vorab offenzulegen und mit der zuständigen Stelle zu klären.

QCG ist nicht Qualifizierungsgeld.

Qualifizierungsgeld ist ein eigenes Instrument. Dort werden die Weiterbildungskosten grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen; es ist kein zusätzliches Lehrgangsentgelt für den Bildungsträger. Die Instrumente dürfen in einer Umsatzrechnung nicht vermischt werden.

Grundlagen: BA: Qualifizierungsgeld und Lehrgangskosten BA: Umsetzungshinweis 1/2026 zur Unterrichtsdauer. Geprüft am 28.08.2026.

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